Ab ins THW !

 

Wann kann ich im THW Helfer/in werden ?

Wenn ich:

  • mindestens 10. Jahre alt bin
  • noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht habe
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze
  • den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe
  • dem regelmäßigen Dienst im THW zur Verfügung stehe
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzbehörde unehrenhaft entlassen wurde
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne
  • nicht vom Wahlrecht gem. § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen bin
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt wurde 


Wie werde ich im THW aufgenommen ?  

Als Bewerber/ in werde ich vor der Aufnahme in dem für meinen Wohnsitz zuständigen Ortsverband vorstellig. Hier werde ich durch den Ortsbeauftragten über das Wesen und die Aufgaben des THW´s, sowie über die Rechten und Pflichten eines THW-Helfers informiert. Die Aufnahme erfolgt durch die Annahme meines Aufnahmeantrages durch den Ortsbeauftragten.

Habe ich einen Anspruch auf das Mitwirken im THW ?

Ich habe keinen Anspruch auf das Mitwirken im THW. Meine Aufnahme ist abhängig von der Entscheidung des Ortsbeauftragten. Die Grundlage der Entscheidungsfindung ist die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen und der aktuelle Bedarf im Ortsverband. 

Welche Rechte habe ich als ehrenamtlicher Helfer ?

Als Helfer/in im THW habe ich das Recht auf: 

Eine gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII 

Während der Dienstleistungen im THW ist jeder Helfer im Falle eines Unfalles versichert. Versicherungsträger ist die Unfallkasse des Bundes. 

Als Mitglied in der THW – Helfervereinigung Cottbus e.V. bin ich zusätzlich im Falle eines Unfalls über die gesetzlichen Leistungen hinaus versichert.

Anspruch auf Erholungsurlaub

Als Helfer/in stehen mir im Jahr 6 Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist allerdings nicht auf das Folgejahr übertragbar. Hierzu bin ich verpflichtet den Urlaubsantrag spätestens 2 Wochen vorher einzureichen. Der Ortsbeauftragte genehmigt diesen Urlaubsantrag schriftlich. Aus wichtigen Gründen (Spannungs- und Verteidigungsfall) kann die Genehmigung zurückgezogen oder nicht erteilt werden.

Recht auf Dienstbefreiung

Bei z. B. familiären oder beruflichen Gründen von großer Bedeutung kann mir bei einzelnen Dienstveranstaltungen eine Dienstbefreiung gewährt werden. Eine endgültige Entscheidung, unter Berücksichtigung der Umstände und Rücksprache mit dem Einheitsführer trifft der Ortsbeauftragte.

Recht auf Sonderurlaub

Als Helfer/in kann mir aus wichtigem Grund ein Sonderurlaub gewährt werden. Hierbei darf die Einsatzfähigkeit des Ortsverbandes nicht gefährdet werden. Bei der Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub sind die Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die persönlichen Belange des Helfers gegeneinander abzuwägen. Als Grund für einen Sonderurlaub kommen z. B. folgende Punkte in Betracht:

  • berufliche Aus- und Fortbildungen
  • Volontär- / Studienzeiten
  • Sprachkurse
  • vorübergehende auswärtige berufliche Tätigkeiten
  • vorübergehende starke berufliche Tätigkeiten
  • persönliche Härtefälle

 

Recht auf medizinische Beratung

Durch das THW wird mir eine medizinische Beratung gewährt. Dazu gehören vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Schutzimpfung und Leistungsuntersuchungen.

Recht auf Ausbildung

Damit ich im THW mitwirken kann, bekomme ich eine umfangreiche Ausbildung. Gut ausgebildet bin ich in der Lage, im Ernstfall in Not geratenen Menschen zu helfen und technische Hilfe zu leisten. Als ausgebildete/r Helfer/in habe ich die Möglichkeit an Weiterbildungen teilzunehmen, welche mir nicht nur im THW, sondern in meinem privaten und beruflichen Leben von großen Nutzen sein können. 

 

Welche Pflichten habe ich als ehrenamtlicher Helfer im THW ?

Mit dem Aufnahmeantrag verpflichte ich mich zur aktiven Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen. 

Dazu gehört: 

  • sich regelmäßig über Diensttermine zu informieren
  • eine regelmäßige Teilnahme an Dienstveranstaltungen zu gewährleisten
  • die Beachtung der Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften
  • dienstlichen Weisungen nachzukommen
  • der Berufung in besondere Funktionen Folge zu leisten
  • Ausstattung und Einrichtung sorgfältig, und nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden
  • sich in die Helfergemeinschaft einzufügen und sich kameradschaftlich zu verhalten
  • das Ansehen des THW´s in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen

 

Was passiert mir bei Pflichtverstößen ?

Bei Pflichtverstößen, z.B. unpünktliche Teilnahme oder Fernbleiben ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, aber auch Nichtbefolgen von Dienstanweisungen können zu einer Ermahnung und im Wiederholungsfall zu meiner Entlassung aus dem THW führen. 

Wann werde ich zu Einsätzen gerufen und wie kommt es zu Einsätzen ?

Bei Naturkatastrophen oder sonstiger Gefahrenabwehr kann ich darauf warten, dass ich zu einem Einsatz per Telefon / Handy oder Funkmeldeempfänger gerufen werde. Das THW wird auf Anforderung durch eine zuständige Stelle (grundsätzlich Gemeinden, Kommunen, Landkreise, Städte, Länder und Bund) tätig, sofern diese aufgrund der personellen und materiellen Gegebenheiten auf die Unterstützung des THW´s zurückgreifen.

Welche Nachteile habe ich in meiner beruflichen Tätigkeit, wenn ich Helfer/in beim THW bin ?

Durch die Mitwirkung im THW dürfen mir als Helfer/in keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen des THW entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Abreitgeber ist während dieser Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, die ihm aber auf Antrag erstattet werden.

Beruflich Selbstständige erhalten ebenfalls einen Verdienstausfall gem. der Entschädigungsrichtlinie, sofern Sie an Veranstaltungen des THW teilnehmen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren ein unverbindliches Informationsgespräch. 

 Zu erreichen sind wir jeden ersten Mittwoch von 18:00- 21:00 Uhr und jeden dritten Samstag im Monat von 09:00- 18:00 Uhr , per Telefon unter 0355 / 24284 oder schreiben Sie uns eine E-Mail - OV-Cottbus(at)thw.de