Termine für Atemschutzgeräteträger, Funkausbildung und Sonderausbildungen werden gesondert festgelegt und ausgehangen.

An den mit Gerätedienst gekennzeichneten Tagen haben alle Helfer obligatorisch teilzunehmen.

Vorhersehbare Abwesenheiten sind im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn.