Der Eigentümer des Grundstückes wurde vom Betreiber einer Windkraftanlage angehalten, kurzfristig den Baum zu beseitigen. Grund dieses plötzlichen Handels ist die Neigung und die Verwurzelung, welche das Fundament der Windkraftanlage beschädigt bzw. laut Sachverständigem zukünftig zerstören wird. Mit Hilfe der Seilwinde des Gerätekraftwagens I (GKW I) wurde der Baum entgegen der Neigung gesichert, um eine Beschädigung der Windkraftanlage beim Fällen zu vermeiden. Die speziell ausgebildeten Motorkettensägenführer der Bergungsgruppe legten den Baum platziert um. Anschließend wurde der Baum fachgerecht zum Abtransportieren zerteilt. Mittels des Kippers und dem Radlader der Fachgruppe Räumen wurde der portionierte Baum entsorgt. Bis zum Einbruch der Dunkelheit wurde das Ziel erreicht und der Eigentümer sowie der Betreiber der Windkraftanlage konnten gemeinsam Aufatmen.