Das THW anfordern
Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Vielzahl von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder materielle Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden.
In diesem Fall werden unsere Einsatzkräfte über Funkmeldeempfänger von der Leitstelle Lausitz alarmiert. Ist es nicht ganz so eilig, können die Anforderer auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen besprechen.
Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls THW-intern überregionale Hilfe an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Regionalstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene anfordern.
THW-Fachberater
Ein erfahrener und speziell qualifizierter THW-Fachberater berät Sie gern vor Ort, um gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten angepasst auf die entsprechenden Bedürfnisse anbieten zu können. Er sollte daher so früh wie möglich in das Einsatzgeschehen eingebunden werden.
Der Einsatz eines THW-Fachberaters ist immer kostenfrei.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
In den meisten Fällen wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Einsatzszenarien denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW oder wenn ein Anforderer wie die DB AG keine eigene taktische Führungsstruktur vorhält). Dabei entsendet das THW stets fachlich qualifizierte Fachberater in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Wer bezahlt den Einsatz?
Das THW ist als Bundesbehörde nicht gewinnorientiert. Die Anforderer zahlen nur für tatsächlich anfallende Auslagen wie Material oder Fahrtkosten und Lohnausgleich für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Nach der THW-Abrechnungsverordnung ist die zuständige Behörde Adressat der Rechnung. Der Anforderer kann die Kostenansprüche unter Umständen an das THW abtreten, das in diesem Fall mit den Begünstigten direkt abrechnet.
Gegebenenfalls verzichtet das THW ganz oder teilweise auf seine Kostenansprüche; zum Beispiel, wenn es an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.
Die THW-Abrechnungsverordnung wird auch in diesem Video erläutert.
Können auch Privatpersonen oder Unternehmen das THW anfordern?
Prinzipiell können auch Privatpersonen oder Unternehmen das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten, was durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Industrie- und Handeskammer bestätigt werden muss. Selbstverständlich sind auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen. Solche Einsatze werden als „sonstige technische Hilfeleistung“ bezeichnet.
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie uns gern kontaktieren.