Um im THW Kraftfahrzeuge zu führen, ist neben der obligatorischen Fahrerlaubnis ein weiteres Dokument notwendig: Die THW-Fahrgenehmigung. Um diese zu erhalten, müssen die THW-Helfer die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen absolvieren. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig. Der Teil 1 der Kraftfahrerausbildung fand am 3 und 4.März statt.
An diesem Wochenende wurde den Teilnehmern folgende Inhalte vermittelt:
- Überblick über die Inhalte der StVO und StVZO
- Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.)
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug
- Umgang / Kennzeichnung Gefahrgut
- Vorschriften / Möglichkeiten zum Thema Ladungssicherung
Zur praktischen Ausbildung gehörte ua.
- das Sichern eines Wassertransportbehälters auf dem Mehrzweckkraftwagen ( MzKW)
- die Durchführung der Abfahrtskontrolle
- das Rangieren mit Einweiser
- die Durchführung der Abfahrtskontrolle
- das Rangieren mit Einweiser
Als Abschluss wurde dann am Sonntagnachmittag eine Fahrt im „geschlossenen Verband“ durchgeführt. Darin wurde das sichere Führen des Kraftfahrzeuges in Zusammenhang mit der Kolonen-Fahrt in verschiedenen Verkehrssituationen geübt.
Alle Teilnehmer haben das Ausbildungsziel erreicht und können demnächst als Kraftfahrer in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Zweitfunktion im THW Kraftfahrzeuge führen.
Bericht:
Bereichsausbilder Kraftfahrerwesen
Mirko Ziebler