Bereichsausbildung Kraftfahrwesen

Eine Ausbildung für angehende Kraftfahrer im Technischen Hilfswerk (THW) absolvierten 12 Helfer und 2 Helferinnen aus den Ortsverbänden Cottbus, Forst und Senftenberg am ersten März-Wochenende im Ortsverband Cottbus.

Um im THW Kraftfahrzeuge zu führen, ist neben der obligatorischen Fahrerlaubnis ein weiteres Dokument notwendig: Die THW-Fahrgenehmigung. Um diese zu erhalten, müssen die THW-Helfer die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen absolvieren. Während Teil I von allen Kraftfahrern durchlaufen werden muss, ist Teil II nur für Fahrer mit einer Fahrerlaubnis für LKW notwendig. Der Teil 1 der Kraftfahrerausbildung fand am 3 und 4.März statt. 

An diesem Wochenende wurde den Teilnehmern folgende Inhalte vermittelt: 

  • Überblick über die Inhalte der StVO und StVZO
  • Inhalte der Fahrzeugdienstanweisung THW
  • Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.)
  • Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des KFZ nach den gängigen Unfallverhütungsvorschriften
  • Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
  • Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband am Fahrzeug
  • Umgang / Kennzeichnung Gefahrgut 
  • Vorschriften / Möglichkeiten zum Thema Ladungssicherung

Zur praktischen Ausbildung gehörte ua. 

  • das Sichern eines Wassertransportbehälters auf dem Mehrzweckkraftwagen ( MzKW)
  • die Durchführung der Abfahrtskontrolle
  • das Rangieren mit Einweiser
  • die Durchführung der Abfahrtskontrolle
  • das Rangieren mit Einweiser 

Als Abschluss wurde dann am Sonntagnachmittag eine Fahrt im „geschlossenen Verband“ durchgeführt. Darin wurde das sichere Führen des Kraftfahrzeuges in Zusammenhang mit der Kolonen-Fahrt in verschiedenen Verkehrssituationen geübt.

Alle Teilnehmer haben das Ausbildungsziel erreicht und können demnächst als Kraftfahrer in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Zweitfunktion im THW Kraftfahrzeuge führen.

Bericht: 

Bereichsausbilder Kraftfahrerwesen 

Mirko Ziebler 





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