Potsdam,

Eine besondere Auszeichnung

Am 27. September 2013 erhielt Maximilian Beyer das Ehrenzeichen im Katastrophenschutz der Sonderstufe in Gold.

Maximilian Beyer wird das Ehrenkreuz angeheftet Bild: LFF BB/A. Be-Wi

Bei einer zentralen Landesveranstaltung am 27. September 2013 in Potsdam zeichnete Innenminister Ralf Holzschuher im Beisein von Ministerpräsident Dietmar Woidke 74 Bürgerinnen und Bürger dem Ehrenzeichen des Landes Brandenburg im Brand- oder Katastrophenschutz aus.

Zu den Geehrten gehörten neben Feuerwehrleuten, Rettungskräften und Polizisten auch zwölf Fluthelfer, deren besonderer Einsatz während des Hochwassers 2013 mit Ehrenzeichen im Katastrophenschutz der Sonderstufe in Gold geehrt wurde.

Der Minister dankte den Einsatzkräften auch für den erfolgreichen Hochwassereinsatz vom Juni dieses Jahres. „Was dabei geleistet wurde, das verdient allerhöchsten Respekt! Brandenburg ist 2013 an einer möglichen Katastrophe vorbeigeschrammt - auch mit Glück, aber vor allem mit Können und nie nachlassendem Einsatzwillen.“ 

Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte: „Unser Brand- und Katastrophenschutz ist leistungsfähig und funktioniert reibungslos in allen Teilen des Landes. Die Ehrenamtler sind dabei Herz und Rückgrat. Diese freiwillige Leistung verdient Wertschätzung und Anerkennung durch unsere Gesellschaft. Wie wichtig die ehrenamtlich Aktiven für die Sicherheit im Land sind, hat die Bewältigung des Hochwassers in diesem Jahr gezeigt.“

Maximilian Beyer war während des Hochwassers höchst engagiert in der LuK in Cottbus im Einsatz. Später leitete er als Teil einer Einsatzabschnittsleitung in Havelberg die Pumparbeiten nachdem im nach dem Deichbruch bei Fischbeck überfluteten Gebiet das Wasser wieder zurück ging. 

Meldung des Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: